Dienstag, 07. September 2010

Schuldner- und Insolvenzberatung Pankow

Glossar Schuldner- und Insolvenzberatung

Es sind 85 Einträge im Lexikon.
Nach Lexikon-Einträgen suchen (Nur normale Begriffe sind erlaubt)
Beginnt mit Enthält Exakter Begriff Klingt wie
Alle | A | B | D | E | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
Seite:  1 2 3 4 5... Nächstes »

Alle

Begriff Definition
Anhörung

Gelegenheit zur Äußerung geben

Auflage

Strafrechtliche Sanktion, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dient ("Denkzettel"), um eine Verfahrenseinstellung, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder eine Strafaussetzung zur Bewährung für den Beschuldigten bzw. Verurteilten spürbar zu machen; die Strafjustiz bedient sich überwiegend der Geldauflage, die jedoch bei Zahlungsunfähigkeit auch in eine Arbeitsauflage bzw. die Auflage der Schadenswiedergutmachung umgewandelt werden kann.

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung beantragen kann, muss er zunächst versuchen, sich mit allen seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen; das Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuches muss durch eine geeignete Stelle oder eine geeignete Person bescheinigt werden

Ausschlagung

Durch Ausschlagung kann ein Erbe seine Erbschaft ( z.B. wenn es sich um Schulden handelt ) ablehnen; eine Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls erfolgen

Austauschpfändung

Auf Gläubigerantrag beschließt das Vollstreckungsgericht, dass eine eigentlich unpfändbare (hochwertige) Sache, aber sehr wertvolle, wie ein neuer, teurer Fernseher, im Austausch gegen ein preiswertes Ersatzstück, z. B.ein alter schwarz-weiss Fernseher, gepfändet und verwertet werden darf. Der voraussichtliche Vollstreckungserlös (das Geld aus dem Verkauf des teuren Fernsehers) muss den Wert des Ersatzstückes plus die Verwertungskosten (Abtransport, Lagerung, Versteigerung usw.) erheblich übersteigen

Beratungshilfe

Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung für Rechtssuchende mit geringem Einkommen; ist geregelt im Beratungshilfegesetz; über die Gewährung entscheidet der Rechtspfleger beim Amtsgericht (Berechtigungsschein); der Ratsuchende selbst schuldet dem Rechtsanwalt seiner Wahl eine geringe Gebühr, die erlassen werden kann

Bürgschaft

Eine bankübliche Kreditsicherheit; ein Dritter verpflichtet sich durch schriftliche Bürgschaftserklärung gegenüber einem Gläubiger (meist Bank), für die Verbindlichkeit (meist Kreditrückzahlung) des Hauptschuldners mit seinem eigenen pfändbaren Vermögen einzustehen. Auch Mittel von Vermietern, um Miete zu sichern

Bußgeld

Ein Bußgeld wird von einer Verwaltungsbehörde in Form eines Bescheides bei Ordnungswidrigkeiten ( z. B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) verhängt; dagegen kann innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden

Dispokredit

siehe Dispositionskredit

Dispositionskredit

Ein von der Bank dauerhaft für ein Girokonto eingeräumter Kreditrahmen, wobei Zinsen (ca. 8-13%) inder Regel vierteljährlich berechnet werden; Höhe des "erlaubten Überziehens"richtet sich nach Einkommen (des Kontobesitzers), wird von Bank festgesetz

Drittschuldner

Derjenige, gegen den der Hauptschuldner seinerseits eine Forderung besitzt; Drittschuldner ist insbesondere der Arbeitsgeber, der dem Hauptschuldner Lohnzahlung schuldet oder bei Sozialleistungen der Sozialleistungsträger

Drittwiderspruchsklage

Hat ein "Dritter" ein Recht, das der Zwangvollstreckung entgegensteht, muss er sich notfalls vor Gericht mit der Drittwiderspruchsklage wehren; z.B. wenn der Gerichtsvollzieher im Wege der Sachpfändung beim Schuldner einen Gegenstand pfändet, der im Eigentum eines Dritten (z.B. Freund, Vermieter) steht

Eidesstattliche Versicherung (EV)

Führt die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers, muss der Schuldner auf Antrag des Gläubigers beim Gerichtsvollzieher ein Verzeichnis seines Einkommens und Vermögens vorlegen und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern; kann durch Beugehaft erzwungen werden; Eintrag ins Schuldnerverzeichnis; 3 Jahre gültig

Einspruch

ist ein befristeter Rechtsbehelf, der den Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Vollstreckungsbescheid) verhindert und die Behörde zur nochmaligen/wiederholten Prüfung des ausgestellten Bescheides/Urteils auffordert

Energieschulden

Schulden bei Versorgungsunternehmen aus Energieverbrauch (Strom, Gas)

Seite:  1 2 3 4 5... Nächstes »
Glossary 2.7 uses technologies including PHP and SQL